Menü Schließen

Die Einigung bei der Grundsteuer ist ein Erfolg für die Steuerzahler!

Liebe Parteifreunde,

Der Bundestag hat die Grundsteuerreform verabschiedet.
Eine bürokratische Doppelbelastung der Bürger konnte auf Drängen der FDP abgewendet werden!
In unserem heutigen Sondernewsletter beantwortet unsere Generalsekretärin Judith Skudelny MdB die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerreform:

Generalsekretärin Judith Skudelny MdB
Generalsekretärin Judith Skudelny MdB

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die jeder Haus- oder Grundstückseigentümer jährlich entrichten muss. Sie wird auch auf die Mieten umgelegt. Momentan berechnet sie sich aus dem Wert des Grundstückes x Steuersatz = Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag x Hebesatz ergibt schließlich die Jahresgrundsteuer. Der Hebesatz unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Zudem wird hier zwischen einer Grundsteuer A (für Agrar- und Forstflächen) und Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Flächen) unterschieden. 1960 gab es zudem eine Grundsteuer C für baureife, also bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke. Bereits drei Jahre später wurde sie wieder abgeschafft. Einnahmen aus der Grundsteuer sind eine der wichtigsten Steuereinnahmen für Städte und Kommunen. Jährlich ergibt sich ein Steuervolumen von etwa 14 Milliarden Euro.

Bundesverfassungsgericht erklärt Grundsteuer für veraltet

Das Bundesverfassungsgericht hat, nachdem der Bundesfinanzhof auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerbemessung hingewiesen hatte, im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da die Berechnungsgrundlage veraltet sei und somit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. So ist eine Neuregelung unumgänglich. Der Gesetzgeber hatte nun bis Ende 2019 Zeit, sich auf eine Reform und eine neue Berechnungsgrundlage zu einigen. Als Übergangsfrist zur Neuberechnung der Grundstücke sind fünf Jahre angesetzt, sodass eine neue Regelung 2025 in Kraft treten wird. Zur Änderung ist eine Grundgesetzänderung nötig, welche im Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss. Findet sich für eine Reform keine Mehrheit, wird die Erhebung der Grundsteuer ab 2020 ausgesetzt, so das Urteil des Gerichts. Städte und Kommunen ständen mit leeren Händen da. Der Bundestag stand also massiv unter Druck, eine Einigung zu erzielen.

Bundesfinanzminister Scholz hatte hierfür ein Bürokratiemonster vorgestellt, das „Scholz-Modell“. Demnach sollte die Grundsteuer nach Bodenrichtwert und Mieten bemessen werden. Der Bodenrichtwert setzt sich aus vielen Faktoren wie Grundstücksgröße, Bepflanzung, Lage, etc. zusammen und ist kompliziert zu berechnen. Neben dieser bürokratischen Belastung würde ein solches Modell die Mieten enorm steigen lassen. Mieten als Berechnungsgrundlage zur Grundsteuer führen vor allem in Städten mit hohen Immobilienpreisen zu starker Erhöhung der Grundsteuer und damit der Mieten. Zudem soll die Grundsteuer C wieder eingeführt werden, um brachliegende Grundstücke höher zu besteuern und ihre Bebauung anzukurbeln.

Scholz-Modell: doppelte Arbeit, hoher Aufwand, geringe Zustimmung

Diesen Vorschlag haben alle Fraktionen mehr oder minder kritisiert. Eine verzwickte Situation, da zur Änderung die breite Mehrheit im Bundestag nötig ist. Um dennoch eine Mehrheit zu finden, soll eine Länderöffnungsklausel den Ländern ermöglichen, von zukünftigen Lösungen abzuweichen. Somit könne dem „Scholz-Modell“ zugestimmt werden. Denn die Landesregierungen hätten die Wahl, das Modell anzunehmen oder nicht. Klingt gut? Nein. Der Teufel liegt im Detail.

Scholz verankerte in seinem Gesetzesentwurf, dass eine Schattenrechnung zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs durchzuführen sei. Das heißt, zur Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer wären die Länder frei, zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs müssten sie aber das „Scholz-Modell“ zusätzlich berechnen. Die Folge wäre doppelter bürokratischer Aufwand. Faktisch müssten Haus- und Grundbesitzer zwei Steuererklärungen machen. Zusätzlich wären mehr als 3000 zusätzliche Mitarbeiter in den Verwaltungen nötig, um die neue Regelung umzusetzen. Das Ergebnis: Wenn die Länder ihr eigenes Modell einführen, müssen sie doppelt rechnen. Dadurch läuft die Länderöffnungsklausel ins Leere, ein Bürokratiemonster wäre erschaffen.

Für beide Änderungen, die Länderöffnungsklausel und die Änderung der Berechnungsmethode, benötigt die Bundesregierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – also auch die Stimmen der FDP. Aufgrund der fraktionsübergreifenden Ablehnung des Modells ist diese aber nicht gegeben. Durch eine rechtsunverbindliche Protokollerklärung, man wolle innerhalb von fünf Jahren eine unbürokratische Lösung finden, wollte das Finanzministerium die nötigen Stimmen sammeln. Unter diesen Umständen konnten die Freien Demokraten dem Gesetz nicht zustimmen.

Länderöffnungsklausel: Die Finanzierung der Kommunen wird gesichert

Wir Freie Demokraten stehen für Bürokratieabbau und verstehen uns als Advokaten der Kommunen und Städte. Ein Wegfall der Grundsteuer wäre ein finanzielles und bürokratisches Desaster. Auf Drängen unserer Bundestagsfraktion konnten wir nun die Bundesregierung von einer entscheidenden Änderung des Gesetzestexts überzeugen. Mit der Verankerung des Ausschlusses einer doppelten Grundstücksbewertung konnten wir heute der Neuregelung und der Länderöffnungsklausel zähneknirschend zustimmen. Zwar stehen wir inhaltlich nicht hinter dem „Scholz-Modell“, jedoch sichert die Verabschiedung des Gesetzes die Finanzierung der Kommunen. Der Wegfall der wichtigsten Steuereinnahme wäre ein Desaster gewesen. Es ist ein großer Erfolg der Freien Demokraten, diese zufriedenstellende Lösung auf den Weg gebracht zu haben. Jetzt erhalten die Länder den nötigen Entscheidungsspielraum.

Die einfachste und unbürokratischste Berechnungsmethode der Grundsteuer ist das Flächenmodell. Demnach werden als Berechnungsgrundlage die Grundstücks- und Gebäudeflächen herangezogen. Die Berechnung ist effizient und schnell. Da die Berechnung wertneutral vorgenommen wird, also ohne Berücksichtigung des Immobilienwerts, werden Mieter und Hausbesitzer vor allem in Städten mit hohen Immobilienpreisen nicht unnötig hoch belastet. Zudem wird der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt, da einzig und allein Fläche und Höhe des Gebäudes ausschlaggebend sind. Dank der Beharrlichkeit der FDP-Bundestagsfraktion haben wir nun in den Landtagen die Möglichkeit, für unser Modell zu werben.

Rede von Christian Dürr zur Debatte über die Grundsteuerreform vom 18.10.2019:
Rede von Christian Dürr

Rede von Florian Toncar zur Debatte über die Grundsteuerreform vom 18.10.2019:
Rede von Florian Toncar
­
­ ­ ­
­
Quelle:
Newsletter der FDP Baden-Württemberg
Rosensteinstr. 22
70191 Stuttgart

Diesen Beitrag teilen: