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Nachtragshaushalt mit 60 Milliarden für Investitionen

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2. Nachtragshaushalt 2022

– 60 Milliarden für Investitionen in die Wirtschaft

Text entnommen dem Newsletter der FDP Baden-Württemberg
Autorin: Judith Skudelny MdB, Generalsekretärin der FDP BW

Die erste Amtshandlung des neuen Finanzministers Christian Lindner – weniger als eine Woche nach Amtsübernahme – war die Einbringung eines zweiten Nachtrags für den Bundeshaushalt 2021 in den Deutschen Bundestag.
Inhalt des Nachtragshaushalts ist die Übertragung sogenannter Kreditermächtigungen (also die grundsätzliche Möglichkeit Kredite aufzunehmen) vom allgemeinen Bundeshaushalt in den Energie- und Klimafonds (EKF).

1. Grundlage

Die Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro wurden genutzt, um von Seiten des Bundes die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Wirtschaft abzumildern. Die Aufnahme der Kreditermächtigungen erfolgte unter Aussetzung der Schuldenbremse. Eine solche Aussetzung ist in Fällen einer akuten Krise, wie es die Corona-Pandemie darstellt, ausnahmsweise möglich.

Bereits die letzte Bundesregierung hatte solche Überträge aus dem normalen Bundeshaushalt in den Energie- und Klimafonds vorgenommen. Damals haben wir dieses Vorgehen scharf kritisiert. Unsere Sorge und berechtigte Kritik war, dass mit diesem Vorgehen die Schuldenbremse umgangen wird, da ursprünglich zurecht aufgenommene Kreditermächtigungen umgelenkt werden in Bereiche, in denen eine Kreditaufnahme unter Aussetzung der Schuldenbremse eben nicht möglich gewesen wäre. Dieses Vorgehen wurde von Christian Lindners Vorgänger im Amt auch so für den aktuellen Haushalt vorgesehen.

2. Kritik und Replik

Die Kritik der heutigen Oppositionsparteien CDU/CSU beschränkt sich darauf, uns unsere Aussagen zum Übertrag der Kreditermächtigungen aus der Vergangenheit vorzuhalten. Sie selbst hatten ja als Regierungspartei einem solchen Übertrag zugestimmt – grundsätzliche Bedenken kann es also auf Seiten der Union nicht geben.

Es gibt aber auch inhaltliche Unterschiede zum letztjährigen Vorgehen:
Nicht alle Gelder der Kreditermächtigungen wurden im letzten Jahr in den Energie- und Klimafonds transferiert. Die Gelder wurden in Teilen auch dazu genutzt, den Ministerien selbst im Vorfeld der Bundestagswahl Handlungsspielräume einzuräumen. Die Mittelverwendung war damit sehr intransparent.

Im letztjährigen Nachtragshaushalt wurden nicht nur Mittel transferiert, es wurden zusätzliche Schulden aufgenommen. So wurden in einem Atemzug Kreditermächtigungen unter Aussetzung der Schuldenbremse aus dem Haushalt entnommen und gleichzeitig neue Schulden unter Aussetzung der Schuldenbremse aufgenommen.

Beides machen wir nun anders. Wir wollen und werden die in den EKF übertragenen Mittel dazu nutzen, Investitionen der Wirtschaft anzureizen, die in den vergangenen zwei Jahren unterblieben sind. Ziel ist es, unsere Wirtschaft trotz der Corona-Krise, die in vielfältiger Weise die Investitions- und Zukunftsfähigkeit in Deutschland angegriffen hat, wieder resilient und weltmarktfähig aufzustellen.

Zudem haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass im Gegensatz zu den heutigen Regelungen der EKF und weitere Sondervermögen bei der Bewertung der Einhaltung der Schuldenbremse ab 2023 – und damit ab dem ersten Haushalt, den wir vom ersten Entwurf bis zur endgültigen Verabschiedung in unserer Verantwortung aufstellen werden – berücksichtigt werden. Damit agieren wir deutlich strenger und transparenter als die letzte Bundesregierung.

Den dritten und wichtigsten Punkt habe ich bereits erwähnt: Wir halten ab 2023 die Schuldenbremse ein. Der erste vollständig von uns aufgestellte Haushalt wird nicht nur nachhaltig sein, was die Themen Investitionen und Zukunftstechnologien betrifft, er wird auch finanziell nachhaltig sein und künftige Generationen nicht mehr mit der Rückzahlung weiterer Schulden belasten.

Die ganze Diskussion zeigt: Die Union ist in ihrer neuen Rolle angekommen – Fundamentalopposition. Diese beinhaltet nicht nur, dass sie sich nachträglich unsere Haltungen zum vorangegangenen Haushalt anhören, es beinhaltet vor allem auch, dass sie ihre eigenen Aussagen vergessen.

So wollte der Kandidat für den Bundesvorsitz Helge Braun in seiner Funktion als Kanzleramtsminister noch die Schuldenbremse auf Jahre hinweg aussetzen (https://www.tagesschau.de/inland/braun-schuldenbremse-kritik-101.html). Der Wendehals der bayerischen Politik Markus Söder stimmte freudig in den Kanon der Union mit ein (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/staatsfinanzen-soeder-stichelt-neuer-unions-streit-um-schuldenbremse/27519252.html?ticket=ST-2062171-zkmbkoee2zbjdAltSmWA-cas01.example.org).

Nicht alles kann in der ersten Woche der Amtsübernahme durch Christian Lindner perfekt sein – wir haben ein Haus und einen Haushaltsentwurf von der alten Bundesregierung übergeben bekommen. Wichtig ist aber, dass wir unsere Ziele nicht aus den Augen verlieren und den richtigen Weg einschlagen. Das haben wir, das hat Bundesfinanzminister Christian Lindner für uns getan. Mit einem Nachtragshaushalt, in dem wir die Überträge inhaltlich binden und an den Ausgleich der wirtschaftlichen Wirkungen der Corona-Krise knüpfen. Ab 2023 befinden wir uns dann endgültig auf dem Weg unseres Wahlprogramms welchen wir im Koalitionsvertrag verankert haben.

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