Für die anfängliche Weigerungen, an TV-Debatten mit der AfD teilzunehmen, müssen die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, NRW und Rheinland-Pfalz scharfe Kritik der FDP einstecken. FDP-Chef Christian Lindner fordert, „die AfD und ähnliche Strömungen mit starken Argumenten zu bekämpfen“ und Problemlösungen zu präsentieren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellt klar: „Wenn Regierungschefs meinen, sich aussuchen zu können, welcher Konkurrent mit ihnen diskutieren darf, dann haben wir ein größeres Problem, als es die AfD für unsere Demokratie jemals sein kann.“
- Video: Lindner – Debatte über Umgang mit Rechtspopulismus
- Lindner: Problemlösungen machen Rechtspopulisten klein
- Kubicki: Gerade jetzt schlägt die Stunde der Demokraten
- Wissing: Bei Anruf Programmänderung
- FDP BaWü: Freie Demokraten stellen sich der Diskussion
Schießbefehl: Bizarre AfD-Forderung ist gezielter Tabu-Bruch
Die Freien Demokraten verurteilen die Äußerungen von AfD-Chefin Frauke Petry zum Schusswaffengebrauch der Polizei bei illegalen Grenzübertritten. Gleichzeitig warnt FDP-Chef Christian Lindner davor, durch überzogene Reaktionen den Rechtsextremen in die Hände zu spielen: „Die schreckliche Schießbefehl-Forderung der AfD ist ein gezielter Tabubruch, um rechtsradikale Wähler zu mobilisieren.“ FDP-Generalsekretärin Nicola Beer erinnert daran, dass es in unserer „Geschichte schon einmal einen solchen Befehl“ gab und betont, dass dies deutlich mache, „wie nahe der rechte Rand am Linken liegt“.
Verfassungsbeschwerde: FDP klagt in Karlsruhe gegen VDS
Wie angekündigt, hat die FDP Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe eingereicht. Die entschlossene Botschaft von Baden-Württembergs FDP-Spitzenkandidaten Hans-Ulrich Rülke und FDP-Vize Wolfgang Kubicki lautete: „Dieser Angriff auf die Bürgerrechte darf nicht akzeptiert werden.“ Das Gesetz stelle unbescholtene Bürger unter Generalverdacht, kritisierte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Beteuerungen der Union, dass das Gesetz dem Sicherheitsgefühl der Menschen diene, ließ Kubicki nicht gelten.